Düngeverordnung Hessen setzt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ aus
Das Hessische Landwirtschaftsministerium setzt den Vollzug der zusätzlichen Anforderungen in den mit Nitrat belasteten Gebieten (Rote Gebiete
) vorerst aus. Die verschärften Vorgaben werden damit bis auf Weiteres nicht kontrolliert; bereits festgestellte Verstöße haben keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten unverändert weiter. Anlass ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, mit dem die Bayerische Allgemeine Verwaltungs- und Düngeverordnung für unwirksam erklärt und aufgehoben wurde

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