Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe jetzt auch in NRW gekippt
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte mit Beschluss vom 30. Juli 2020 dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung vom 7. Juli 2020 teilweise stattgegeben. Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen zu müssen, sei unverhältnismäßig. Neben Baden-Württemberg ist nun auch Nordrhein-Westfalen mit seiner Allgemeinverfügung zu
regelmäßigen Coronatests in der Fleischbranche vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 6. August 2020 dem Eilantrag eines Fleischverarbeitungsbetriebs aus dem Kreis Warendorf gegen die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vermeidung weiteren Infektionsgeschehens in Großbetrieben der Fleischwirtschaft vom 20. Juli 2020 stattgegeben.