Bundesrat stimmt verpflichtender Herkunftsangabe bei Frischfleisch zu
Neben der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf EU-Ebene hat das BMEL einen Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem die geltenden EU-Regeln für vorverpacktes Fleisch auch auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt. Das Bundeskabinett hat den Verordnungsentwurf am 24.5.2023 gebilligt. Der Bundesrat hat der Verordnung am 7.7.2023 zugestimmt. Damit wird die Verordnung voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.