BRS begrüßt Verschiebung, fordert aber weitere Verbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wurde, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab dem 1. August 2025 beizubehalten, wurde hingegen abgelehnt. Beschlossen wurde, die Übergangsregelung des § 40 Abs. 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Somit ist es weiterhin möglich, kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in den Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und den Anforderungen des neuen Gesetzes nicht entsprechen, bis zum Aufbrauchen der jeweiligen Bestände in den Verkehr zu bringen.
Die Bundesregierung soll nun eine grundsätzliche
Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei bestehenden staatlichen Tierwohl-Programmen soll außerdem sichergestellt werden, dass zumindest die gesetzlichen deutschen Standards für Tiere aus dem Ausland eingehalten werden, die in Deutschland aufgezogen werden – insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, den Kastenstand und den Abferkelstand. Die staatlichen Förderkriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftställen, Auslauf bzw. Weidehaltung und Biohaltung sollen so formuliert werden, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einsetzen, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.
Der BRS begrüßt die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und formuliert einige Folgeforderungen. Dr. Haiko Hofmann vom BRS sagt dazu: Eine Verschiebung des Gesetzes war zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Entscheidung der Bundesregierung und des Bundestags. Diese Zeit muss nun genutzt werden, um wesentliche Probleme und Fallstricke zu beheben.
Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten die neuen Kennnummern wieder abgeschafft werden. Die Branche hat mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Viehverkehrsverordnung um die jeweilige Haltungsform zweckdienlicher wäre. Wir beobachten eine unterschiedliche Auslegung der Kriterien der jeweiligen Haltungsformen in den verschiedenen Bundesländern. Dies ist weder für Landwirte noch für Verbraucher nachvollziehbar, geschweige denn transparent. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Auslegung der Buchtenstrukturierungselemente. Zudem wäre es wichtig, eine zentrale Meldestelle für die Haltungskennzeichnung einzurichten. Betriebe sollten von der Meldepflicht befreit sein, solange sie dem gesetzlichen Standard (Haltungsform 1) entsprechen. Im Gesetz finden sich noch einige lose Enden
, die auf die nicht verabschiedete 8. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verweisen. Diese offenen Punkte müssen im Gesetz selbst geklärt werden. Da die TierSchNutztV den Grundstein für die Haltung von Schweinen in Deutschland legt, sollten nach Auffassung des BRS alle im Gesetz definierten Haltungsanforderungen auch dort verankert werden. Wichtiger als die Haltungskennzeichnung ist jedoch die Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ein Recht darauf haben, sich über die Herkunft eines Produkts in allen Absatzwegen zu informieren.