Bauern weitgehend von der Mautpflicht befreit
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind
landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/hvon der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer heute in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.