Auch kleine Betriebe künftig von der neuen EU-Richtlinie über Industrieemissionen betroffen
Das Europäische Parlament hat am 12. 3. 2024 auf der Plenartagung in Straßburg die Trilog-Einigung zur neuen EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) mit großer Mehrheit angenommen (393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen). Die christdemokratische EVP-Fraktion und die liberale Renew-Fraktion hatten zuvor noch Änderungsanträge eingebracht, mit denen für Schweine- und Geflügelbetriebe der Status quo festgeschrieben werden sollte; die Abgeordneten lehnten aber die Abstimmung darüber mit einer knappen Mehrheit ab (darunter auch fünf Abgeordnete der CDU).
Somit hat das EP den im Trilog mit dem Rat und der Kommission ausgehandelten Kompromiss bestätigt, nach dem die Rinderhaltung zunächst nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wird und für Schweine und Geflügel neue, in Großvieheinheiten (GVE) und nicht mehr wie bisher in Stallplätzen ausgedrückte Grenzwerte gelten, was wegen der GVE-Umrechnung dazu führt, dass künftig auch kleinere Betriebe, vor allem bei Schweinen, die IED-Auflagen erfüllen müssen.
Es muss national umgesetzt werden, für unseren Bereich insbesondere durch Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG.