ASP-Risikoampel liegt als Version 2.0 vor
Die 2019 erstmals veröffentlichte ASP-Risikoampel wurde überarbeitet und steht nun in der Version 2.0 von 2023 zur Verfügung. Die nachfolgenden fachlichen Empfehlungen sind Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags von ASP in Hausschweinebestände.
- Als Hauptrisiko für den Eintrag von ASP wird der Mensch betrachtet, der das Virus insbesondere über Lebensmittel aus Risikogebieten, durch nicht sichere Futtermittel (auch illegales Verfüttern von Speiseabfällen) oder über kontaminierte Kleidung und Schuhwerk (Jäger, Personen aus Risikogebieten, auch Beschäftigte) in den Bestand eintragen kann. Von Wildschweinen geht ein direktes Eintragsrisiko aus, wenn diese ASP-infiziert sind.
- ASP ist keine Zoonose - der Mensch kann sich nicht infizieren oder erkranken. ASP betrifft ausschließlich Schweine. Entscheidend für das Schutzniveau von Schweinebeständen sind die ergriffenen Biosicherheitsmaßnahmen zur Abschirmung.
Seit 2020 tritt die ASP auch in Deutschland bei Wildschweinen und in Hausschweinebeständen auf. Erfahrungen aus der Tierseuchenbekämpfung wurden in der aktualisieren Version der ASP-Risikoampel berücksichtigt.
Ergänzt wurden grundlegende Vorgaben des neuen, seit 2021 anzuwendenden EU-Tiergesundheitsrechts, mit für alle Tierhalter geltenden Bestimmungen zur Biosicherheit und Voraussetzungen für die Vermarktung (Verbringung). Die ASP-Risikoampel beinhaltet daher gesetzliche Vorgaben ebenso wie aktuelle fachliche Empfehlungen mit dem Schwerpunkt der ASP-Prävention. Sie versteht sich als Ergänzung zu den Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und weiteren Biosicherheitsempfehlungen und umfasst nun auch einige (EU-konforme) Vorgaben zu Früherkennung und Dokumentation. Im Seuchenfall gelten jedoch unter Umständen weitere Vorgaben der zuständigen Veterinärbehörden.