Afrikanische Schweinepest: Niedersachsen übt Vermarktung von Schweinefleisch im Ernstfall
Wie würde sich ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Niedersachsen auf die Vermarktung gesunder Schweine auswirken? Die Wertschöpfungskette von der Schlachtung über die Zerlegung, Verarbeitung und Lagerung bis hin zum Einzelhandel steht im Mittelpunkt der Übung eines fiktiven Ausbruchsszenarios, wonach ASP-Ausbrüche in vier Schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen festgestellt wurden und eine sogenannte Sperrzone III eingerichtet werden musste. Geprobt wird vom 3. bis einschließlich 6. November. Die Übung wurde über ein Jahr lang vorbereitet. An der Übung nehmen insgesamt 21 Betriebe entlang der Wertschöpfungskette aus 16 Landkreisen teil. Die teilnehmenden Betriebe befinden sich nicht nur in Niedersachsen. Mit dabei sind auch Betriebe aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Im Rahmen der Übung sollen Aufgaben rund um die Verarbeitung und Verbringung eines Produktes simuliert werden, ohne die Ware tatsächlich zu handhaben. Ziel ist es, den Produktions- und Genehmigungsprozess sowie die Verbringungen so realistisch wie möglich nachzustellen. Gegenstand der Übung sind die EU-rechtlich vorgegebenen Abläufe bei Verbringungen von Schlachtkörpern sowie von Fleisch, Fleischerzeugnissen und tierischen Nebenprodukten, die von gesunden Schweinen aus einer Sperrzone III gewonnen wurden. Bei der Übung werden auch die aus Sicht Niedersachsens möglichen Ermessensspielräume im Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union auf dem Prüfstand stehen. Das betrifft zum Beispiel einen möglichen Verzicht einer besonderen Kennzeichnung der Ware für den Handel.

Bundesverband Rind und Schwein e.V.
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.