Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern reicht den Landwirten nicht
Baut ein Landwirt auf einer Ackerfläche fünf Jahre in Folge Gras oder Grünfutter an, wird die Ackerfläche aktuell automatisch als Dauergrünland einstuft. Damit verbunden ist ein Wertverlust für den Eigentümer der Fläche. Um diesem Automatismus zu entgehen, pflügen Landwirte die Ackerflächen derzeit alle fünf Jahre um, damit der Ackerstatus erhalten bleibt. Dieses Vorgehen ist jedoch weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Der vorliegende Ansatz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes bleibt weit hinter den Erwartungen der Landwirte zurück und hilft Landwirten praktisch gesehen, kaum weiter
, kommentiert Karsten Trunk, Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, die angekündigte Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern.